Diät Umsatzsteuer

Letzte Aktualisierung: 20/03/2025

Unter Fernabsatz versteht man den Versandhandel und allgemein alle Verkäufe von Waren, die vom Verkäufer an eine Einzelperson, einen privaten Verbraucher, der nicht der Mehrwertsteuer unterliegt und in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, versandt oder befördert werden.

Fernverkäufe an Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat unterliegen in diesem anderen Mitgliedstaat der vollen Steuerpflicht, sobald der Lieferant dort Verkäufe tätigt, deren Jahresbetrag einen bestimmten, von diesem anderen Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert (zwischen 35.000 Euro und 100.000 Euro, je nach betroffenem Mitgliedstaat) übersteigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Portals zur indirekten Besteuerung oder der Europäischen Kommission . Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Steuerberater wenden.

Wir weisen Sie auf die Abschaffung der bestehenden Schwellenwerte für Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU hin. Diese werden durch einen neuen Schwellenwert von 10.000 EUR ersetzt, der für die gesamte EU gilt. Unterhalb des Schwellenwerts von 10.000 EUR unterliegen die Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder elektronischen Dienstleistungen (TBE) sowie der Fernverkauf von Gegenständen innerhalb der EU weiterhin der Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist.

Ab dem 1. Juli 2021 können Sie die Rechnungserstellung daher nur noch an Letzshop auslagern, wenn Sie diesen neuen Schwellenwert von 10.000 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie diesen Schwellenwert überschreiten und uns bisher mit der Rechnungserstellung beauftragt haben, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir die Rechnungserstellung ab dem 1. Juli 2021 einstellen können . Beachten

Sie auch, dass sich Online-Verkäufer nun in einem EU-Mitgliedsstaat registrieren können, um Mehrwertsteuer auf alle Fernverkäufe von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen an Kunden im EU-Gebiet zu erklären und zu zahlen.

Beispiel:

  • Mehrwertsteuer in Frankreich : 20%
  • Mehrwertsteuer in Luxemburg: 17%
  • Unterschied: 3%
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Treuhänder oder an die folgenden offiziellen Websites: